Grundsätzliche Regelungen
Die zur Überwinterung übergebenen Pflanzen werden sofort nach
Erhalt von uns begutachtet, registriert und eindeutig gekennzeichnet.
Die Grundgebühr für die Überwinterung richtet sich im wesentlichen nach dem erforderlichen Platzbedarf der Pflanze.
Individuelle Leistungen, wie z. B. Abholung und/oder Anlieferung der Pflanzen, Umtopfarbeiten etc., werden je nach Aufwand und Materialeinsatz gesondert in Rechnung gestellt.
Wir sichern Ihnen eine fachgerechte, sorgfältige Behandlung Ihrer Pflanzen zu. Jedoch kann eine generelle Haftung für den Fall des Misserfolges nicht übernommen werden.